Produkt- und Parteienwerbung ist in Beiträgen im Offenen Kanal nicht erlaubt. Ihre Sendungen müssen die Gewähr bieten, die gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe der Menschen- und Grundrechte, sowie des Jugendschutzgesetzes einzuhalten.

Für Ihre jeweilige Produktion müssen Sie bei uns ein schriftliches Dokument unterschreiben, in dem Sie erklären, sämtliche Rechte am verwendeten Material zu besitzen, bzw. nur Material verwendet zu haben, das zur Nutzung freigegeben ist. Nur dann kann die Produktion im Offenen Kanal gesendet werden. Dabei gibt es nur eine Ausnahme: Sie dürfen in der Sendung im Offenen Kanal jede Musik unterlegen oder verwenden, da die GEMA-Gebühren für den Offenen Kanal pauschal beglichen wurden. Leider gilt das nur für die Sendung im Programm des Offenen Kanal, nicht aber für andere öffentliche Vorführungen!
Desweiteren müssen Sie geltendes Urheberrecht beachten. Der Urheberrechtsschutz soll dem Schöpfer unter anderem die Möglichkeit der alleinigen wirtschaftlichen Ausnutzung seines Werkes sichern. Die wirtschaftliche Bedeutung des Urheberrechts und vor allem die persönliche Beziehung des Urhebers nimmt mit dem Tod und mit dem Verblassen der Persönlichkeit des Schöpfers ab. Dementsprechend hat der Gesetzgeber die Schutzwirkung für die Urheber zeitlich begrenzt. So endet das Urheberrecht grundsätzlich unwiderruflich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Lichtbilder werden generell 25 Jahre lang geschützt. Lichtbilder, die Dokumente der Zeitgeschichte sind, genießen 50 Jahre lang Schutz. Damit ist die Verwendung von Fremdmaterialien wie Bildern aus Internet, Zeitungen oder anderen Publikationen in der Regel untersagt.

Bei der Verwendung erlaubter Wortzitate denken Sie bitte an die Pflicht zur Quellenangabe.

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