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Die Landesmedienanstalten von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen loben den Rundfunkpreis Mitteldeutschland – Bürgermedien aus.

1. Ziel

Der Preis soll herausragende Programmbeiträge privater nichtkommerzieller Hörfunk- und Fernsehproduzenten aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen würdigen. Er hebt das Engagement der Nutzer/innen des in den drei Ländern lizenzierten privaten nichtkommerziellen Hörfunks und Fernsehens bei der Berichterstattung über diese drei Länder hervor. Gleichzeitig wollen die Landesmedienanstalten mit der Verleihung des Preises die Produzenten/innen und Autoren/innen des privaten nichtkommerziellen Hörfunks und Fernsehens ermutigen, Beiträge in hoher Qualität herzustellen.

2. Preise

Die Jury vergibt im Hörfunk und im Fernsehen Preise in jeweils folgenden Kategorien:

Bester Beitrag Erwachsene
1. Preis 1.500 EUR 2. Nominierung 250 EUR 3. Nominierung 250 EUR

Bester Beitrag Nachwuchs bis 18 Jahre
1. Preis 1.500 EUR 2. Nominierung 250 EUR 3. Nominierung 250 EUR

Sonderpreis „Europa und die Region“
500 EUR

Als Voraussetzung für eine kontinentale Friedenssicherung gilt der europäische Gedanke nach wie vor als außerordentliche zivilisatorische Errungen-schaft. Dennoch stehen nicht nur die mehr als 500 Millionen Einwohner der Europäischen Union zurzeit vor der Frage: Wohin geht es mit Europa, das immer eine großartige Idee war, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit deutlichen Problemen bei der konkreten Umsetzung zu kämpfen hat? Auch in Mitteldeutschland muss eine Antwort auf diese Frage gefunden werden. Der Sonderpreis „Europa“ will Beiträge prämieren, die das europäische Thema auf der lokalen oder regionalen Ebene thematisieren.

Länderpreise

3 x 500 EUR

Die Beiträge für die Länderpreise wählt die Jury aus allen Einsendungen aus und würdigt besonders länderspezifische Themen.3. teilnehmerAm Wettbewerb teilnehmen können Nutzerinnen und Nutzer sowie Redaktionsmitglieder von Offenen Kanälen, privaten nichtkommerziellen Radios, Uni-Radios und Uni-Fernsehsendern sowie Ausbildungs- und Erprobungskanälen aus Mitteldeutschland. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer am Wettbe-werb kann in jeder Kategorie max. zwei Beiträge einreichen.

4. Art der Beiträge

Eingereicht werden können Beiträge,die in den drei Ländern produziert und dort in Bürgersendern ausgestrahlt wurden.

5. Länge der Beiträge

Die Länge eines einzelnen Beitrages darf 30 Minuten nicht überschreiten.

6. Inhalt der Beiträge

Die eingereichten Beiträge sollen überzeugend und glaubwürdig über das Leben in den drei Ländern informieren und berichten. Bewertet werden bei allen eingereichten Beiträgen u. a. das Thema, die handwerkliche Umsetzung, der Einsatz von O-Tönen, Aktualität und Relevanz, Umfang und Wirkung von Recherche, die thematische Ausgewogenheit, die Originalität von Ideen, die Verwendung von Genres, das Angebot neuer Unterhaltungselemente sowie die Hörer- und Zuschauerwirkung. Die Besonderheiten der Produktion beim Bürgerrundfunk werden von der Jury angemessen berücksichtigt.

7. Bewerbung

Die Beiträge sind jeweils einzeln im Hörfunk auf CD und im Fernsehen auf DVD einzureichen.

8. Ausschreibungsfrist

Die Beiträge sind einzusenden an bzw. abzugeben bei: Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) Reichardtstraße 9, 06114 Halle/Saale Tel.: 0345 52130 Kennwort: „Bürgermedienpreis“.

9. Jury

Zusammensetzung: 3 Medienexperten/innen, 1 Mitglied der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) und 1 Mitglied der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM).

10. Auswahl der Beiträge

Die Auswahl der Beiträge zur Preisverleihung und die Verleihung der Preise erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

11. Verwendung der Beiträge

Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erhalten die MSA, die SLM und die TLM alle Rechte für die Vorführung der Beiträge vor der Jury, vor dem Publi-kum der Auszeichnungsveranstaltung, im Programm der mitteldeutschen Bürgersender, vor dem Sponsor, zu Informationszwecken über die Arbeit der Landesmedienanstalten (einschließlich Veröffentlichung im Internet), über den Bürgermedienpreis im Konkreten, zur wissenschaftlichen Auswertung, zu Ausbildungszwecken und zur Archivierung.

12. Bekanntgabe der Preisträger

Die Gewinner des Bürgermedienpreises werden  zur Preisverleihung bekannt gegeben.