Die Landesmedienanstalten von Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen loben 2010 erneut gemeinsam einen mitteldeutschen Bürgermedienpreis aus.
1. Ziel
Der Preis soll hervorragende Programmbeiträge privater nichtkommerzieller Hörfunk- und Fernsehproduzenten aus Thüringen, Sachsen-Anhalt und
Sachsen würdigen. Der Preis hebt das Engagement der Nutzerinnen und Nutzer des in den drei Ländern lizenzierten privaten nichtkommerziellen Hörfunks
und Fernsehens bei der Berichterstattung über diese drei Länder hervor. Gleichzeitig will die Verleihung des Preises die Produzenten und Autoren des
privaten nichtkommerziellen Hörfunks und Fernsehens ermutigen, Beiträge in hoher Qualität zu produzieren.
2. Preise
Die Jury vergibt im Hörfunk und im Fernsehen Preise in jeweils folgenden Kategorien:
Bester Beitrag Erwachsene 1. Preis 1.500 EUR 2. Nominierung 250 EUR 3. Nominierung 250 EUR
Bester Beitrag Nachwuchs bis 18 Jahre 1. Preis 1.500 EUR 2. Nominierung 250 EUR 3. Nominierung 250 EUR
Sonderthema: 1. Preis 500 EUR
„Wir sind ein Volk - von der friedlichen Revolution zur Wiedervereinigung“
Vor 20 Jahren vollzog sich innerhalb von zwölf Monaten zwischen Oktober 1989 und Oktober 1990 ein damals nicht für möglich gehaltener Umbruch auch
in Mitteldeutschland, dessen ehemalige Bezirke am Ende der Ereignisse wieder zu den traditionsreichen Ländern, die sie einmal waren, verschmolzen und
Teile eines nunmehr geeinten Deutschlands wurden. Die Beiträge sollen über diese bedeutende Zeit historisch, wie aktuell berichten und gestrige, wie
heutige Reaktionen auf allen Ebenen unserer Gesellschaft reflektieren.
Länderpreise 3 x 500 EUR
Die Beiträge für die Länderpreise wählt die Jury aus allen Einsendungen aus und würdigt besonders länderspezifische Themen.
3. Teilnehmer
Am Wettbewerb teilnehmen können Nutzerinnen und Nutzer sowie Redaktionsmitglieder von Offenen Kanälen, privaten nichtkommerziellen Radios, Uni-
Radios und Ausbildungs- und Erprobungskanälen aus Mitteldeutschland. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer am Wettbewerb kann in jeder Kategorie
nur einen Beitrag einreichen.
4. Art der Beiträge
Eingereicht werden können Beiträge, die vom 30. Juni 2009 bis 29. Mai 2010 in den drei Ländern produziert und dort in Bürgersendern ausgestrahlt
wurden.
5. Länge der Beiträge
Die Länge eines einzelnen Beitrages darf 60 Minuten nicht überschreiten.
6. Inhalt der Beiträge
Die eingereichten Beiträge sollen überzeugend und glaubwürdig über das Leben in den drei Ländern informieren und berichten. Bewertet werden bei allen
eingereichten Beiträgen u. a. das Thema, seine handwerkliche Umsetzung, der Einsatz von O-Tönen, Aktualität und Relevanz, Umfang und Wirkung von
Recherche, die thematische Ausgewogenheit, die Originalität von Ideen, die Verwendung von Genres, das Angebot neuer Unterhaltungselemente sowie
die Hörer- und Zuschauerwirkung. Die Besonderheiten der Produktion beim Bürgerrundfunk werden von der Jury angemessen berücksichtigt.
7. Bewerbung
Die Beiträge sind jeweils einzeln im Hörfunk auf CD und im Fernsehen auf DVD einzureichen.
8. Ausschreibungsfrist
Einsendeschluss ist am 30. Mai 2010.
Die Beiträge sind einzusenden an bzw. abzugeben bei:
Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
Steigerstraße 10
99096 Erfurt
Kennwort: „Bürgermedienpreis 2010“.
9. Jury
Zusammensetzung: 1 Hörfunkjournalist, 1 Fernsehexperte, 1 Printjournalist, 1 Vertreterin oder Vertreter/Mitglied der Sächsischen Landesanstalt für
privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) und 1 Vertreterin oder Vertreter der Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA)
10. Auswahl der Beiträge
Die Auswahl der Beiträge zur Preisverleihung und die Verleihung der Preise erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
11. Verwendung der Beiträge
Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erhalten die TLM, die MSA und die SLM alle Rechte für die Vorführung der Beiträge vor der Jury, vor dem Publikum
der Auszeichnungsveranstaltung, im Programm der mitteldeutschen Bürgersender, vor dem Sponsor, zu Informationszwecken über die Arbeit der Landesmedienanstalten,
über den Bürgermedienpreis im Konkreten, zur wissenschaftlichen Auswertung, zu Ausbildungszwecken und zur Archivierung.
12. Bekanntgabe der Preisträger
Die Gewinner des Bürgermedienpreises werden am 3. September 2010 zur Preisverleihung in Weimar im Jugend- und Kulturzentrum mon ami bekannt
gegeben.
1. Ziel
Der Preis soll hervorragende Programmbeiträge privater nichtkommerzieller Hörfunk- und Fernsehproduzenten aus Thüringen, Sachsen-Anhalt und
Sachsen würdigen. Der Preis hebt das Engagement der Nutzerinnen und Nutzer des in den drei Ländern lizenzierten privaten nichtkommerziellen Hörfunks
und Fernsehens bei der Berichterstattung über diese drei Länder hervor. Gleichzeitig will die Verleihung des Preises die Produzenten und Autoren des
privaten nichtkommerziellen Hörfunks und Fernsehens ermutigen, Beiträge in hoher Qualität zu produzieren.
2. Preise
Die Jury vergibt im Hörfunk und im Fernsehen Preise in jeweils folgenden Kategorien:
Bester Beitrag Erwachsene 1. Preis 1.500 EUR 2. Nominierung 250 EUR 3. Nominierung 250 EUR
Bester Beitrag Nachwuchs bis 18 Jahre 1. Preis 1.500 EUR 2. Nominierung 250 EUR 3. Nominierung 250 EUR
Sonderthema: 1. Preis 500 EUR
„Wir sind ein Volk - von der friedlichen Revolution zur Wiedervereinigung“
Vor 20 Jahren vollzog sich innerhalb von zwölf Monaten zwischen Oktober 1989 und Oktober 1990 ein damals nicht für möglich gehaltener Umbruch auch
in Mitteldeutschland, dessen ehemalige Bezirke am Ende der Ereignisse wieder zu den traditionsreichen Ländern, die sie einmal waren, verschmolzen und
Teile eines nunmehr geeinten Deutschlands wurden. Die Beiträge sollen über diese bedeutende Zeit historisch, wie aktuell berichten und gestrige, wie
heutige Reaktionen auf allen Ebenen unserer Gesellschaft reflektieren.
Länderpreise 3 x 500 EUR
Die Beiträge für die Länderpreise wählt die Jury aus allen Einsendungen aus und würdigt besonders länderspezifische Themen.
3. Teilnehmer
Am Wettbewerb teilnehmen können Nutzerinnen und Nutzer sowie Redaktionsmitglieder von Offenen Kanälen, privaten nichtkommerziellen Radios, Uni-
Radios und Ausbildungs- und Erprobungskanälen aus Mitteldeutschland. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer am Wettbewerb kann in jeder Kategorie
nur einen Beitrag einreichen.
4. Art der Beiträge
Eingereicht werden können Beiträge, die vom 30. Juni 2009 bis 29. Mai 2010 in den drei Ländern produziert und dort in Bürgersendern ausgestrahlt
wurden.
5. Länge der Beiträge
Die Länge eines einzelnen Beitrages darf 60 Minuten nicht überschreiten.
6. Inhalt der Beiträge
Die eingereichten Beiträge sollen überzeugend und glaubwürdig über das Leben in den drei Ländern informieren und berichten. Bewertet werden bei allen
eingereichten Beiträgen u. a. das Thema, seine handwerkliche Umsetzung, der Einsatz von O-Tönen, Aktualität und Relevanz, Umfang und Wirkung von
Recherche, die thematische Ausgewogenheit, die Originalität von Ideen, die Verwendung von Genres, das Angebot neuer Unterhaltungselemente sowie
die Hörer- und Zuschauerwirkung. Die Besonderheiten der Produktion beim Bürgerrundfunk werden von der Jury angemessen berücksichtigt.
7. Bewerbung
Die Beiträge sind jeweils einzeln im Hörfunk auf CD und im Fernsehen auf DVD einzureichen.
8. Ausschreibungsfrist
Einsendeschluss ist am 30. Mai 2010.
Die Beiträge sind einzusenden an bzw. abzugeben bei:
Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
Steigerstraße 10
99096 Erfurt
Kennwort: „Bürgermedienpreis 2010“.
9. Jury
Zusammensetzung: 1 Hörfunkjournalist, 1 Fernsehexperte, 1 Printjournalist, 1 Vertreterin oder Vertreter/Mitglied der Sächsischen Landesanstalt für
privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) und 1 Vertreterin oder Vertreter der Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA)
10. Auswahl der Beiträge
Die Auswahl der Beiträge zur Preisverleihung und die Verleihung der Preise erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
11. Verwendung der Beiträge
Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erhalten die TLM, die MSA und die SLM alle Rechte für die Vorführung der Beiträge vor der Jury, vor dem Publikum
der Auszeichnungsveranstaltung, im Programm der mitteldeutschen Bürgersender, vor dem Sponsor, zu Informationszwecken über die Arbeit der Landesmedienanstalten,
über den Bürgermedienpreis im Konkreten, zur wissenschaftlichen Auswertung, zu Ausbildungszwecken und zur Archivierung.
12. Bekanntgabe der Preisträger
Die Gewinner des Bürgermedienpreises werden am 3. September 2010 zur Preisverleihung in Weimar im Jugend- und Kulturzentrum mon ami bekannt
gegeben.

