Die Beiträge im Offenen Kanal werden nach schriftlicher Übernahme der Sendeverantwortung durch den jeweiligen Produzenten gesendet. Der Verantwortliche garantiert in der Freistellungserklärung, dass er die gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe der Menschen- und Grundrechte, sowie des Jugendschutzgesetzes einhält, die Rechte an seinem Bildmaterial besitzt und in seinem Beitrag keine Produkt- oder Parteienwerbung macht.
Den Offenen Kanal kann jeder volljährige Bürger nach Anmeldung und Vorlage des Personalausweises nutzen.
Nicht volljährige Personen müssen sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten anmelden, der die Verantwortung für Ausleihe und rechtliche Freistellung des fertigen Sendebeitrags übernimmt.
Einzige Bedingung für die Nutzung Offener Kanäle ist die Produktion eines Beitrags, der in unserem Programm gesendet wird.
Beachten Sie, dass Sie bei der Ausleihe von Technik selbst haften, und mit der Unterschrift unter den Verleihvertrag ein Versicherungsrisiko übernehmen.
Auch für die fertige Sendung übernehmen Sie mit ihrer Unterschrift die rechtliche Verantwortung. Beachten Sie deshalb bitte besonders die geltenden Urheberrechtsbestimmungen für Bild, Ton und musikalische Inhalte ihrer Sendung (siehe auch "Filmgestaltung rechtliches"). Informieren Sie sich im Voraus über die Freigabe bei der Verwendung von Fremdmaterial.
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Nicht volljährige Personen müssen sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten anmelden, der die Verantwortung für Ausleihe und rechtliche Freistellung des fertigen Sendebeitrags übernimmt.
Einzige Bedingung für die Nutzung Offener Kanäle ist die Produktion eines Beitrags, der in unserem Programm gesendet wird.
Beachten Sie, dass Sie bei der Ausleihe von Technik selbst haften, und mit der Unterschrift unter den Verleihvertrag ein Versicherungsrisiko übernehmen.
Auch für die fertige Sendung übernehmen Sie mit ihrer Unterschrift die rechtliche Verantwortung. Beachten Sie deshalb bitte besonders die geltenden Urheberrechtsbestimmungen für Bild, Ton und musikalische Inhalte ihrer Sendung (siehe auch "Filmgestaltung rechtliches"). Informieren Sie sich im Voraus über die Freigabe bei der Verwendung von Fremdmaterial.

